Recht

Mit dem DAB rechtssicher planen und bauen
DAB mit Adobe Firefly
Redaktionsgruppe Recht: Die Veröffentlichungen im Rechtsteil des DAB und von DABonline werden von einer juristisch versierten Redaktionsgruppe fachlich begleitet. Sie besteht aus Sinah Marx (Leiterin; Hamburgische AK), Fabian Blomeyer (Bayerische AK), Dr. Sven Kerkhoff (AK NRW) und Markus Prause (AK Niedersachsen).
Als Mitglieder des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer sind sie nah dran an aktuellen rechtlichen Themen. Und aus der Beratungspraxis in ihrer jeweiligen Kammer erfahren sie direkt von den Mitgliedern, welche Rechtsfragen Architekturbüros ganz akut oder als Dauerbrenner umtreiben.
Heikle Nähe
Zu gute Ortskenntnis kann für Architekten von Nachteil sein, meint eine Vergabekammer.
Prekäre Fälle
Kurzzeit- und Minijobs, Subunternehmer und Praktikanten: Die Grauzone der Beschäftigung in Architekturbüros ist groß. Für Inhaber wie für Mitarbeiter und Auftragnehmer birgt sie Tücken und Gefahren – aber auch Chancen.
Vorsicht Haftungsfalle!
Bei den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ können bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen voneinander abweichen.
Vorsicht Verjährung!
Alljährlich vor Silvester stellen sich viele Architekten die Frage: „Wann verjähren eigentlich meine Honoraransprüche?“
Unter Wert verkauft
Beim Bauen im Bestand sind die Honorare oft zu niedrig – weil Architekten einschlägige Vorschriften der HOAI nicht kennen.
Keine falsche Bescheidenheit
Bei fehlender Kenntnis der Baukosten ist der Architekt berechtigt, notfalls eine Honorarschlussrechnung auf der Grundlage von Schätzungen aufzustellen.
Vergabetricks
Die Vergabekammer des Saarlands stärkt die Rechte von Architekten und Ingenieuren, die sich in Arbeitsgemeinschaften um einen Planungsauftrag bewerben.