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Wenn sich die Wege trennen

Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber und Beschäftigte Fristen und Formalien beachten. Der Kündigungsgrund bleibt dennoch oft im Dunkeln.

Kann das weg?

Architekten unterliegen Aufbewahrungspflichten und sollten die neuen Fristen kennen. Seit Anfang 2017 gelten zudem einige Neuerungen.

Wann die Werbephase endet

Begrenzte Akquise: Vereinbaren Architekt und Bauherr eine Vergütung, greift die HOAI, wenn die Leistungen von dieser erfasst sind.

Kontrolle ist besser

Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.

Mit schlechten Empfehlungen

Prüft der Architekt Rechnungen nicht gründlich genug, muss er sie am Ende womöglich aus eigener Tasche zahlen. Wie sich das vermeiden lässt.

Mängelrechte vor Abnahme?

Beim BGB-Bauvertrag können Mängel erst geltend gemacht werden, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Der Bundesgerichtshof gibt die Richtung vor.

Verbraucherbauvertrag im BGB

Teil drei der Serie zur Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung: Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag und Mängelrechte.

Alles im Blick

Über die für Architekten relevanten Neuerungen können Sie sich in der dreiteiligen DAB-Reihe einen Überblick verschaffen.

Zusammenleben in der Stadt

Das Städtebaurecht wurde überarbeitet. Dabei wurde auch das „Urbane Gebiet“ geschaffen. Was es nun zu beachten gibt.

Bauvertragsrecht jetzt im BGB

Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht. Lesen Sie Teil zwei.

Vorsicht bei der Vergabe

Um nicht EU-weit auszuschreiben, werden Planungsaufträge oft gesplittet. In manchen Fällen ist aber eine Aufaddierung richtig.

Architektenrecht im BGB

Eine dreiteilige Serie gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht.

Kunstwerk und Standort

Gerichtsurteil: Wenn sich ein Werk gezielt mit den Gegebenheiten seines Standorts auseinandersetzt, darf es nicht einfach entfernt werden.

Mehr Rechte für Urheber

Vorteil für Urheber: Bei der Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke wird die Häufigkeit der Nutzung stärker berücksichtigt.

Nicht zum Nulltarif

Beauftragung einer Genehmigungsplanung: Ohne die Übergabe einer Vor- und Entwurfsplanung können Leistungsphasen 1 bis 3 abgerechnet werden.

Kosten als Risiko

Wer sich bei den Baukosten vertut, hat in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz.

Klarer und eindeutiger

In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C gibt es Neuerungen. Planer sind gut beraten, das Kleingedruckte zu beachten.

Ganz neutrale Suche

Wer Stellen ausschreibt und Bewerbungsgespräche führt, kann auch ungewollt Kandidaten diskriminieren. Worauf es zu achten gilt.

Verbindlich berechnet

Ein Auftraggeber kann nicht eigenständig die Kostenberechnung des Architekten nach unten korrigieren und so dessen Honorar drücken.

Wer schreibt, der bleibt

Welche Architektenleistungen müssen in den Leistungsphasen 1 bis 3 dokumentiert werden? Unser Beitrag gibt Aufschluss darüber.

Planer vor Gericht

Aktuelle Urteile zu unklaren, falschen Angaben von Bauherr und Statiker, Koppelungsverbot und der Abgrenzung zwischen Akquise und Auftrag.

Tief bleibt oft tief

Wer eine zu niedrige Honorarzone vereinbart, hat nicht unbedingt Anspruch, sie nachträglich höher zu stufen.

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