DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

Engelbert Lütke Daldrup

„Qualität honorieren“

Die neue HOAI aus Sicht der Regierung: Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup ist zufrieden mit dem Bewahrten und hat Pläne für eine größere Reform.

4 Min.

Prof. Arno Sighart Schmid

Dauerbrenner HOAI

Der neue Entwurf ist ein Lichtblick – allerdings mit Nachbesserungsbedarf.

3 Min.

Aktuelle Urteile

Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht

Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.

5 Min.

Aktuelle Urteile

Honorarfragen

Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.

9 Min.

Honorare

Höhere Honorare sichern

Schon jetzt sollte in Architektenverträgen dafür vorgesorgt werden, dass die HOAI-Tafelwerte wie angekündigt steigen

4 Min.

Akquisitionsleistungen ohne Honoraranspruch

Arbeit ja – Auftrag nein?

Akquisition bringt noch kein Geld – nur der erteilte Auftrag zählt.

7 Min.

HOAI

Richtige Richtung

Zweifacher Fortschritt bei der HOAI: Die Bundesregierung will architektenfreundlicher werden, Deutschlands führende Baujuristen stützen die Position der Kammern.

3 Min.

HOAI

Entwurf mit Verwerfungen

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI hat schwere Mängel. Reformversprechen sind nicht eingehalten. Eine Analyse der Bundesarchitektenkammer.

6 Min.

HOAI

Ordnungs-Politik

Der aktuelle Stand in der HOAI-Diskussion: Die Verhältnisse in Deutschland erfordern höhere Honorare; europäisches Recht steht der Honorarordnung offenbar nicht entgegen.

4 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.