Kommentar
Relevanz hat ihren Preis!
Wir können unserer Verantwortung nur gerecht werden, wenn unsere Leistung angemessen vergütet wird. Auch nach dem HOAI-Urteil
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Wir können unserer Verantwortung nur gerecht werden, wenn unsere Leistung angemessen vergütet wird. Auch nach dem HOAI-Urteil
Hängepartie
Gilt das EuGH-Urteil zur HOAI sofort oder muss erst die HOAI geändert werden? Der BGH sollte darüber entscheiden, lässt die Frage aber offen.
Öffentlichkeitsarbeit
Mit Buttons für Dokumente, Mail-Signaturen und Websites machen Sie deutlich, dass man auch nach dem HOAI-Urteil an der Planung nicht sparen sollte.
Kommentar
Architektur und Stadträume sollten nur nachweislich qualifizierte Berufsträger planen
Fotostrecke
Impressionen vom DAT: Reaktion auf das HOAI-Urteil, Bundesverdienstkreuz, 50 Jahre BAK tänzerisch inszeniert
Architektenverträge
Zur Vergabe von Planungsleistungen und zur Gestaltung von Verträgen wurde ein Erlass verfasst
HOAI-Urteil
Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
HOAI-Urteil
Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende
HOAI-Urteil
Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen
Kommentar
In Zukunft muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert und der Wert unserer Arbeit noch deutlicher gemacht werden