Recht
Verträgliche Stufen
Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.
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Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.
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Aktuelle Urteile zu den Themen Urheberrecht, Haftung, Vergabe und Honorar
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Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt
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Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungsunterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag geregelt werden
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Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
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Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken
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Zu Silvester drohen viele Honorarforderungen zu verjähren. Doch oft lässt sich dies aufschieben
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Auch wer Leistungsphase 9 gar nicht erbringen will, kann durch Übereifer in einen Auftrag für sie hineinrutschen.
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Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.