DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

Recht

Hochgestuft

Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden

5 Min.

Recht

Verzug nicht vergessen

Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.

7 Min.

Recht

Herber Schlag zum Abschlag

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.

6 Min.

Recht

Akquisition: Honorar-Grauzone

Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht.

12 Min.

Recht

Urteil zu Stufenverträgen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat Auswirkungen auf viele Architektenverträge, die stufenweise abgeschlossen worden sind

1 Min.

Recht

ARGE ohne Ärger

Arbeitsgemeinschaften bieten gerade kleinen Büros Chancen. Die Risiken lassen sich mit gut durchdachten Verträgen begrenzen

7 Min.

Recht

Gefällig hereingefallen

Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.

4 Min.

Recht

Toskana-Fiasko

Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.

4 Min.

Recht

Eine glatte 4

Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.

2 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.