Recht
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Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
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Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
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Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.
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Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.
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Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht.
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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat Auswirkungen auf viele Architektenverträge, die stufenweise abgeschlossen worden sind
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Arbeitsgemeinschaften bieten gerade kleinen Büros Chancen. Die Risiken lassen sich mit gut durchdachten Verträgen begrenzen
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Was ein Architekt in einem Projekt zu leisten hat, regelt der jeweilige Vertrag oder das Vertragsrecht – aber meist nicht die HOAI.
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Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.
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Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
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Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.