Recht
Übertrieben unterschrieben
Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme
Recht
Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme
Recht
Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden
Recht
Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.
Recht
Sind mehrere Objekte zu planen, hängt das Honorar vom Grad ihrer Gleichartigkeit ab
Baukosten
Bei der Planung privater Wohnhäuser müssen Architekten ihre Bauherren frühzeitig über die Kosten aufklären
HOAI
Die HOAI 2013 verschärft die Notwendigkeit, auch Architektenleistungen vom Bauherrn abnehmen zu lassen
HOAI 2013
Verkehrsanlagen als Bestandteil von Freianlagen sind unabhängig von der Zuordnung des Gesamtprojekts auf der Grundlage der Objektliste der Anlage 11 der HOAI 2013 gesondert zu betrachten.§ 38 HOAI Absatz 2 führt aus, dass die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen nicht anrechenbar sind – mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung. Diese Regelungen führen in der in der Praxis zu nicht geringen Unstimmigkeiten.
Bestandsbau
Die Honorargrundlagen für Planungen im Bestand sind in der HOAI neu geregelt – teilweise mit Rückgriff auf alte Regeln
Recht
Stadtplanern bringt die HOAI 2013 zeitgemäße Leistungsbilder und angemessene Honorarsätze
HOAI 2013
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu