Honorar
Nachtragsangebote und Prüfungshonorar
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden.
Honorar
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden.
Die HOAI ist neu gegliedert. Eine Übersicht zeigt, welches Thema in welchen neuen Paragraphen gewandert ist.
In der Synopse der Bundesarchitektenkammer sind zu jedem Thema die ausführlichen Texte der alten und neuen HOAI und ihrer Begründung nebeneinandergestellt.
Ein Vergleich der Honorartabellen zur HOAI in der Fassung von 2002 und 2009
Ein Vergleich der Honorartabellen in der Fassung von 2002 und 2009
HOAI kompakt
Oft gestellte Fragen zur neuen Honorarordnung – und die Antworten.
HOAI
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
Honorare im Bestandsbau
Die Honorarordnung wird den komplexen und umfangreichen Aufgaben bei Sanierungen und im Denkmalschutz nicht gerecht
Zeithonorare
Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen
HOAI
Die Inhalte, Methoden und möglichen Änderungen der Kostenberechnung sind noch wichtiger geworden, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht
Vertragsgestaltung
Wenn im Vertrag ein fester Honorarbetrag vereinbart ist, muss nicht in jedem Fall auch ein Prozentsatz der anrechenbaren Kosten genannt sein