Ansprüche, Leistungen, Risiken
Text: Kerstin Grigat Honorare Vertrag aufgehoben – Honoraranspruch bleibt Wird ein Architektenvertrag einvernehmlich aufgehoben, verliert der Architekt nicht ohne Weiteres seinen Restvergütungsanspruch aus § 649 S. 2 BGB. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: – Der Verlust des Restvergütungsanspruchs für diesen Fall ist ausdrücklich bzw. den Umständen … Weiterlesen