Ratgeber
Abnahme und Teilabnahme von Architektenleistungen
Zustandsfeststellung, Teilabnahme und Co.: Das überarbeitete Werkvertragsrecht und das neue Architektenvertragsrecht im BGB haben auch für die Abnahme Neuerungen gebracht.
Ratgeber
Zustandsfeststellung, Teilabnahme und Co.: Das überarbeitete Werkvertragsrecht und das neue Architektenvertragsrecht im BGB haben auch für die Abnahme Neuerungen gebracht.
Leitfaden
Der Ratgeber zeigt, welche Leistungen zu erbringen sind und enthält Empfehlungen zur Honorar- und Vertragsgestaltung.
Vertragskündigung
Für Verträge mit Zielfindungsphase wurde ein Sonderkündigungsrecht für Bauherren und Architekten eingeführt.
Verhandlungsverfahren
Verlangen öffentliche Auftraggeber in Verhandlungsverfahren Lösungsvorschläge mit HOAI-Leistungen, richten sich auch die Honorare danach.
Recht
Zum 1. Januar wurden die zwei neuen Begriffe „Planungsgrundlage“ und „Kosteneinschätzung“ eingeführt. Aber was bedeuten sie eigentlich?
Vertragsrecht
Was ein Architekt leisten muss, regelt der Architektenvertrag. Dafür gilt ab 2018 das BGB in neuer Fassung. Hier lesen Sie die Details.
Recht
Begrenzte Akquise: Vereinbaren Architekt und Bauherr eine Vergütung, greift die HOAI, wenn die Leistungen von dieser erfasst sind.
Recht
Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.
Recht
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze durch andere Honorarpositionen auszugleichen?
Recht
Wichtige Informationen zu Architektenverträgen mit Verbrauchern und zu einem aktuellen Gerichtsbeschluss