Übersicht
„Architektur“ nur mit geschützter Berufsbezeichnung „Architekt“
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Ebenso der Begriff „Architektur“, auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das.
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Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Ebenso der Begriff „Architektur“, auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das.
Website und E-Mails
Welche Pflichtangaben Architekturbüros in E-Mails und im Website-Impressum haben sollten
Büroportrait
Die Leipziger Summacumfemmer finden zwischen Pragmatismus und Perfektion unkonventionelle Lösungen
Arbeitszeiterfassung
Der EuGH schreibt eine Arbeitszeiterfassung vor. Das verunsichert auch Architekturbüros
Selbstständigkeit
Kristin Engel genießt Freiheit und Verantwortung im eigenen Architekturbüro und hilft anderen Frauen bei der Selbstständigkeit.
Kommentar
Architektur und Stadträume sollten nur nachweislich qualifizierte Berufsträger planen
Recht
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht können sich widersprechen. Tipps und Beispiele, wie sie in Einklang gebracht werden können
Beruf
Architektinnen und Architekten als Zoodirektor, Filmemacher, Pyrotechnikerin, Pastamacher oder Oberbürgermeister.
Umfrage
Erfahrungen von Architekten mit GU-Vergaben, generalplanerischer Tätigkeit, modularem Bauen und der schwierigen Stellenbesetzung
Buchtipp
Architekten bewegen sich im Spannungsfeld verschiedenster Interessenlagen. Das wirft einige Gewissensfragen auf, die der Philosoph und Architekt Martin Düchs beantwortet