Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Recht zur Beratung
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
Rechtsdienstleistungsgesetz
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
Zertifikatskurs Baurecht
An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.
Schwarzarbeit
Auch wer schwarzarbeitet, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Mängel seiner Tätigkeit.
Verjährung
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.
Urteile
Bei den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ können bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen voneinander abweichen.
Brandschutz
Wer für den vorbeugenden Brandschutz Planungsleistungen erbringt, sollte deren Umfang und Honorierung per Vertrag regeln.