Aktuelle Urteile
Fehlerkorrektur nicht versichert
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Aktuelle Urteile
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Recht
Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.
Rechtsdienstleistungsgesetz
Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.
Zertifikatskurs Baurecht
An der TU Darmstadt lernen Architekten Verträge zu lesen und Haftungen abzusichern.
Schwarzarbeit
Auch wer schwarzarbeitet, haftet nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Mängel seiner Tätigkeit.
Verjährung
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.
Urteile
Bei den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ können bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen voneinander abweichen.