Recht: Haftung
Keine Schuld an fremden Fehlern
Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden
Recht: Haftung
Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden
Planungsrecht
Wann entsteht Bestandsschutz und wann geht er unter? Offenbar ist die Auffassung weit verbreitet, eine bauliche Anlage genieße schon dann Bestandsschutz, wenn sie nur lange genug stehe. Das ist jedoch falsch.
Recht
Wenn ein ausführendes Unternehmen mangelhafte Werkstattpläne erstellt, ist es für die Folgen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf mangelhafte Prüfung durch den Architekten berufen
Gesetz
Eine Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes beschränkt das Haftungsrisiko: Wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält, „haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ im Falle fehlerhafter Berufsausübung. Damit auch Architekten von der GmbH-ähnlichen, vereinfachten Absicherung profitieren können, müssen die Bundesländer jedoch ihre Architektengesetze ändern.
Recht
Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.
Honorare
Bei Baukostenüberschreitung haben Architekten gute Chancen, die Abweisung einer Klage zu erreichen.
Schadenshaftung
Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden
Haftungsansprüche
Auch angestellten Architekten können Haftungsansprüche drohen.
Urteile
Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können