Namen und Nachrichten
Bauherren in Fensterpflege schulen!
Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege … Weiterlesen
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VOB/B und Haftung
Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten
Alternativen zum Prozess
Prozesse wegen Haftungsstreitigkeiten sind oft vermeidbar – durch kluge Vertragsgestaltung, offene Kommunikation und Alternativen zum Gerichtsverfahren: Adjudikation, Mediation, Schlichtung und Schiedsgericht.
Bauherrenhaftung
Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.
Haftung und Verjährung
Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.
Urteil
Bei Mängeln haftet auch, wer aus reiner Gefälligkeit und ohne Honorar arbeitet.
Haftung
Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz
Haftungsrecht
Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein
Baugrund und Haftung
Der Verzicht auf ein Bodengutachten bringt schwere Haftungsrisiken.
Mitschuld
Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.