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Bauherrenhaftung

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

3 Min.

Haftung und Verjährung

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

6 Min.

Urteil

Haftung fürs Geschenk

Bei Mängeln haftet auch, wer aus reiner Gefälligkeit und ohne Honorar arbeitet.

4 Min.

Haftung

Überwachung unterlassen

Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz

3 Min.

Haftungsrecht

Schlechter Rat wird teuer

Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein

3 Min.

Mitschuld

Vom Gehilfen entlastet

Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.

6 Min.

Recht

Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.

18 Min.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Recht zur Beratung

Architekten dürfen neuerdings auch juristische Leistungen erbringen. Sie sollten das aber nur dort tun, wo sie selbst sattelfest sind.

6 Min.

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