Bauherrenhaftung
Wenn der Bauherr sich verrennt
Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.
Bauherrenhaftung
Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.
Haftung und Verjährung
Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.
Urteil
Bei Mängeln haftet auch, wer aus reiner Gefälligkeit und ohne Honorar arbeitet.
Haftung
Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz
Haftpflicht
Baden-Württembergs Kammerpräsident Wolfgang Riehle über die Schieflage der Haftpflicht und das Alternativ-Modell der Gesamtversicherung
Versicherungsverträge
Beim Haftpflicht-Vertrag kommt es nicht nur auf die Kosten an, sondern auch auf die Zeit und den Umfang des Schutzes. Bei manchen Schäden zahlt die Versicherung nicht
Arno Sighart Schmid
Mit der Verantwortung des Architekten steigt das Risiko. Ihm darf jedoch nicht die gesamte Haftungslast aufgebürdet werden. Kammern kämpfen für deren gerechtere Verteilung.
Haftungsrecht
Wer seinen Bauherrn zu Verjährungsfristen mangelhaft berät, geht ein Haftungsrisiko ein
Baugrund und Haftung
Der Verzicht auf ein Bodengutachten bringt schwere Haftungsrisiken.
Mitschuld
Die Haftung kann sich mindern, wenn ein sogenannter Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Mitschuld an Mängeln trägt.