Aktuelle Urteile
Fehlerkorrektur nicht versichert
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Aktuelle Urteile
Ein aktuelles Urteil schwächt den Versicherungsschutz bei Planungsfehlern.
Bauherrenhaftung
Ein Bauherr haftet für Fehler in Ausführungsplänen, die er dem bauleitenden Architekten gibt.
Recht
Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.
Verjährung
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistigem Verhalten und bei Organisationsverschulden? Ein Urteil des BGH bringt mehr Klarheit.
Haftpflichtversicherung
Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Architekten in Arbeitsgemeinschaften ihre anteiligen Planungsleistungen exakt festschreiben.
Meldefrist bei Schäden
Nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung kann der Schutz gefährdet sein, wenn ein Schaden erst Jahre später zutage tritt.
Urteile
Bei den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ können bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen voneinander abweichen.