Büro und Recht
Entschieden
Rechtssprechung aktuell: Neue Urteile zu Honoraren, Versicherung und Vertragsrecht
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Rechtssprechung aktuell: Neue Urteile zu Honoraren, Versicherung und Vertragsrecht
Standpunkt
Die erste schwierige Etappe auf dem Weg zu einer besseren HOAI ist erfolgreich bewältigt. Eine Koordinierungsgruppe im Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen aus Beamten, Vertretern von Architekten, Planern und öffentlichen Bauherren hat nach langen und schwierigen Beratungen auch in Punkten mit unterschiedlichen Interessen einen für uns akzeptablen Konsens erzielt.
Spezial HOAI
Was bringt die HOAI-Novelle? Aktuellere Leistungsbilder, mehr Klarheit beim Brandschutz, klare Grenzen zwischen Grund- und besonderen Leistungen.
Brandschutz und Honorar
Brandschutzplanungen sind keine Inklusivleistungen nach HOAI.
AHO Ausschuss für die Honorarordnung
Mit dem Heft können Honorare oberhalb der HOAI-Verordnungsgrenzen entsprechend den spezifischen Anforderungen plausibel festgelegt werden.
Honorar
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden.
Am 18. August 2009 ist die neue HOAI in Kraft getreten. Der Text mit Anhängen im Wortlaut.
Die HOAI ist neu gegliedert. Eine Übersicht zeigt, welches Thema in welchen neuen Paragraphen gewandert ist.
In der Synopse der Bundesarchitektenkammer sind zu jedem Thema die ausführlichen Texte der alten und neuen HOAI und ihrer Begründung nebeneinandergestellt.