HOAI
Aufwand im Bestand
Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten
HOAI: ungenügend für Bestandsbauten
Die Honorarordnung wird den komplexen und umfangreichen Aufgaben bei Sanierungen und im Denkmalschutz nicht gerecht
Gründlich rechnen
Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen
Die Feinheiten der Kostenberechnung
Die Inhalte, Methoden und möglichen Änderungen der Kostenberechnung sind noch wichtiger geworden, seit die HOAI sie als Grundlage für das Honorar vorsieht
Tiefschlag per Hammer
Die Internet-Angebotsplattform My Hammer lädt zu Dumping angeboten unterhalb der HOAI ein. Das ist natürlich verboten – und wird von Gerichten bestraft
Das Honorar für Mehrfachplanungen
Die Regeln der neuen HOAI für die Honorierung von Planungen, die auf Veranlassung des Bauherrn geändert oder mehrfach verwendet werden.
Das Kostenberechnungsmodell
Welche Kosten für das Honorar anrechenbar sind, wird nach der neuen HOAI schon in Leistungsphase 3 festgelegt. Ändert sich später die Planung auf Veranlassung des Bauherrn, muss auch das Honorar angepasst werden
Grün hilft
Die Schriftenreihe des AHO zur Honorarordnung
Alt oder neu – was gilt?
Ob mündlicher Vertrag, Übergang aus der Akquisition oder stufenweiser Auftrag: Immer wieder stellt sich die Frage, wann die alte und wann die neue HOAI anzuwenden ist.
Neues Recht – neuer Vertrag
Konsequenzen der HOAI-Novelle und anderer Rechtsentwicklungen für die Vertragsgestaltung.
Die Struktur der HOAI
Die neue HOAI ist zweigeteilt in den 55 Paragrafen (bisher 103) umfassenden Verordnungsteil und einen teilweise unverbindlichen Teil („Kannvorschriften“), der 14 Anlagen umfasst.
Die neuen Honorargrundlagen
Die Honorarermittlung bei Objekt- und Fachplanung nach der neuen HOAI (Vollständige Fassung des im DAB 7/2009 in Kurzform gedruckten Textes)
Honorareinbußen vermeiden
Neuregelungen, die vertragliche Vereinbarungen erfordern – selbst wenn es nur um Beweiszwecke geht.
Zulässiges Zeithonorar
Bauherr und Architekt können Zeithonorare vereinbaren und danach abrechnen, auch wenn die HOAI das nicht vorsieht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Viel erreicht und viel zu tun
Die jetzige HOAI-Novelle ist erst der Anfang eines langen politischen Prozesses.
„Wettbewerb über die Leistung“
Die HOAI aus Sicht der Opposition: der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Döring.
„Qualität honorieren“
Die neue HOAI aus Sicht der Regierung: Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup ist zufrieden mit dem Bewahrten und hat Pläne für eine größere Reform.
Dauerbrenner HOAI
Der neue Entwurf ist ein Lichtblick – allerdings mit Nachbesserungsbedarf.
Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht
Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.
Honorarfragen
Der Bundesgerichtshof fällte Urteile zu Pauschal- und Teilleistungshonoraren sowie zu stufenweise erteilten Aufträgen.
Höhere Honorare sichern
Schon jetzt sollte in Architektenverträgen dafür vorgesorgt werden, dass die HOAI-Tafelwerte wie angekündigt steigen
Arbeit ja – Auftrag nein?
Akquisition bringt noch kein Geld – nur der erteilte Auftrag zählt.
Richtige Richtung
Zweifacher Fortschritt bei der HOAI: Die Bundesregierung will architektenfreundlicher werden, Deutschlands führende Baujuristen stützen die Position der Kammern.
Energieeinsparverordnung und Honorar (Teil 1)
Leitfaden für die Berechnung von Leistungen nach der EnEV (Teil 1)
Entwurf mit Verwerfungen
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI hat schwere Mängel. Reformversprechen sind nicht eingehalten. Eine Analyse der Bundesarchitektenkammer.
Ordnungs-Politik
Der aktuelle Stand in der HOAI-Diskussion: Die Verhältnisse in Deutschland erfordern höhere Honorare; europäisches Recht steht der Honorarordnung offenbar nicht entgegen.
Problemdoktor
Eigenwillige Interpretationen der HOAI, Auftragsvermittlung im Franchise-System und anonym per Computer: Der „Roomdoctor“ will mit fragwürdigen Mitteln neue Kundenkreise erschließen.