Recht
Toskana-Fiasko
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
Recht
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
Recht
Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.
Standpunkt
In Deutschland wird kräftig gebaut. Barbara Ettinger-Brinckmann über Chancen und Herausforderungen für den Berufsstand.
Recht
Architekten haben in manchen Fällen auch ohne schriftlichen Vertrag einen Anspruch auf Honorar.
HOAI
Das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodell wurde jüngst überprüft. Die Richter stellten fest, dass es von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt und damit unwirksam ist.
Recht
Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen
Recht
Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme
Recht
Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden
Recht
Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.
HOAI 2013
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu