DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

HOAI-Verfahren

Verbindlich mit der HOAI

Was bedeutet die Honorarordnung eigentlich für das Bauwesen hierzulande? Und wo käme die Architektur ohne sie hin? Hier sind die Antworten.

6 Min.

Verhandlungsverfahren

Abgerechnet wie geleistet

Verlangen öffentliche Auftraggeber in Verhandlungsverfahren Lösungsvorschläge mit HOAI-Leistungen, richten sich auch die Honorare danach.

5 Min.

Recht

Tief bleibt oft tief

Wer eine zu niedrige Honorarzone vereinbart, hat nicht unbedingt Anspruch, sie nachträglich höher zu stufen.

5 Min.

Kammer-Umfrage

Gehaltvolle Fragen

Angestellte Architekten arbeiten nur noch gut zur Hälfte in Architekturbüros. Dies und viel mehr ergibt die jüngste Umfrage der Kammern

8 Min.

Recht

Hängepartie

Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen

6 Min.

Koordinieren und integrieren

Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.

8 Min.

Recht

Angewandte Kunst

RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.

11 Min.

Schwerpunkt: Wissen

Temporärer Bau – festes Honorar

Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete

4 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.