Honorar
Recht
Abgerechnet wird am Schluss
Was beim Schreiben der Honorarrechnung zu beachten ist: Fristen, Formvorschriften, Teilleistungen und der Sonderfall des gekündigten Vertrags.
Honorarrecht und Urheber
Ich bin ein Star…
Bauherren versuchen, alle Kostenrisiken auf Architekten abzuwälzen. Beim Vertragsabschluss ist daher Vorsicht geboten
Urteile
Risiko im Rathaus
Ein Architektenvertrag mit Gemeinden, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, taugt erst dann als Honorargrundlage, wenn zusätzlich bestimmte formale Anforderungen erfüllt und Genehmigungen erteilt sind.
Urteile
Kein Minimum überm Maximum
Nach einer Entscheidung des BGH genügt es, wenn bei den Leistungen unterhalb des Tafelhöchstwerts die Mindestsätze eingehalten sind. Leistungsteile mit anrechenbaren Kosten oberhalb der Honorartabelle können dagegen völlig frei vereinbart werden.
Honorar
Die Summe zählt
In einem Vertrag über unterschiedliche Planungsleistungen muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs der Honorar-Mindestsatz für das Gesamtpaket eingehalten werden.
Honorare
Mindestsatz auch für Subplaner
Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.
Peter Fischer, Andreas T.C. Krüger
Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand
Das vom Bund Deutscher Innenarchitekten herausgegebene Buch gibt einem umfassenden Überblick zu Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand.
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden
Nachtragsangebote und Prüfungshonorar
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden
Nachtragshonorare
Kostenanschlag: künftig statisch
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig