DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

Honorare

Mindestsatz auch für Subplaner

Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.

4 Min.

Betrüger

Warnung vor Adressverzeichnissen

Dubiose Verlage und Online-Dienste versuchen immer wieder, Architekten für viel Geld in nutzlose Adressverzeichnisse zu bekommen.

1 Min.

Honorare

Verzögern verboten

Ein Generalplaner muss seinen Subplaner meist auch dann bezahlen, wenn er sein eigenes Honorar noch nicht erhalten hat. Anders ist es, wenn beide eine Projektgesellschaft bilden.

5 Min.

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Der Architekt als Dienstleister – Pflichtangaben

Am 17. Mai 2010 tritt bundesweit die (DL-INfoV) in Kraft. Architekten, die als Dienstleister für Kunden Dienstleistungen erbringen, werden durch diese DL-InfoV vom 12. März 2010 verpflichtet, bestimmte Informationen für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.

4 Min.

Architekturfotografie

Bitte recht freundlich

Fotos sind neben Plänen das wichtigste Mittel zur Kommunikation. Um fertige Projekte perfekt in Szene zu setzen, helfen professionelle Architekturfotografen

6 Min.

Aktuelle Urteile

Doppelte Steuer

Weil die Umsatzsteuer zweimal auf Rechnungen stand, wollte ein Finanzamt sie zweimal abgeführt haben – obwohl sie nur einmal kassiert worden war.

2 Min.

Prekäre Arbeitsverhältnisse

Prekäre Fälle

Kurzzeit- und Minijobs, Subunternehmer und Praktikanten: Die Grauzone der Beschäftigung in Architekturbüros ist groß. Für Inhaber wie für Mitarbeiter und Auftragnehmer birgt sie Tücken und Gefahren – aber auch Chancen.

12 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.