Recht
Spätes Verlangen
Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen
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Wer ein Honorar unter den HOAI-Mindestsätzen vereinbart und erhalten hat, kann oft noch weit später einen Nachschlag verlangen
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Per Gerichtsentscheid: Wer als Architekt Fachplanerleistungen übernimmt, kann sein Honorar auch auf Basis der hiermit verbundenen Kosten berechnen.
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Verhandeln lohnt sich: Wenn ein Stufenvertrag unvermeidbar ist, lassen sich Klauseln verbessern. Welche Besonderheiten beim Honorar zu beachten sind.
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Aktuelle Urteile zu den Themen Urheberrecht, Haftung, Vergabe und Honorar
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Bei Insolvenz und groben Verfehlungen droht die Streichung aus der Architektenliste. Gefährdete sollten mit dem Eintragungsausschuss ihrer Kammer kooperieren
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Ein selbst ernannter „Bauherrenberater“ haftet für Mängel wie ein Architekt, auch wenn er sich mit einem Mini-Honorar begnügt
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Bauherren haben bisher oft keinen Anspruch auf digitale Planungsunterlagen. Das Thema sollte aber möglichst im Architektenvertrag geregelt werden
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Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Nachbarschaften, Nutzungen und den Außenbereich
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Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
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Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken