Recht
Verschlimmbessert
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Recht
Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz
Schwerpunkt: Gefahr
Die Hebammen waren als erster freier Berufsstand durch untragbare Haftpflichtprämien bedroht. Der frühere Bundesrichter Stefan Leupertz warnt
Schwerpunkt: Gefahr
Das Thema Haftpflicht ist seit längerer Zeit bei freien Berufsständen im Focus. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation für Architekten.
Wettbewerbe
Wenn Architektenleistungen nach VOF beauftragt werden, gelten strenge Auflagen. Sie führen dazu, dass kleine und junge Büros praktisch leer ausgehen müssen. Ein unhaltbarer Zustand, findet Rainer Wischhusen aus Hamburg.
Urheberrecht
Kommt ein urheberrechtsfähiges Bauwerk in die Medien, dann muss der Architekt genannt werden. Das entschied ein Gericht in Österreich – mit Argumenten, die auch in Deutschland Gewicht haben.
Recht
Wer als Bauherr oder Auftraggeber Architektenpläne in kleinem Kreis präsentiert, verletzt nicht das Urheberrecht des Architekten.
Recht
Ein Bauwerk, für das bekannte und vielfach kombinierte Gestaltungselementen verwendet wurden, fällt nicht unter das Urheberrecht.
Recht
Wenn bei einem Auftrag Schwarzgeldzahlungen vereinbart werden, drohen dem Architekten hohe Haftungsrisiken
Recht
Wenn der Bauherr einen Architektenvertrag kündigt, muss er nur für tatsächlich Geleistetes zahlen.
Recht
Architekten haben in manchen Fällen auch ohne schriftlichen Vertrag einen Anspruch auf Honorar.