Recht
Urteil zu „Schluss mit der Rechnung“
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Wer ein Honorar über den HOAI-Sätzen kassiert hat, muss noch nach Jahren mit einer Rückforderung rechnen
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Die Mitglieder von Baugemeinschaften sollen oft auch auf ihre Baukosten Grunderwerbsteuer zahlen. Dem hat jetzt der Bundesfinanzhof eine Grenze gesetzt
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Wer von Tücken im Baugrund weiß und trotzdem ein Haus errichtet, kann bei späteren Schäden nicht allein den Architekten haftbar machen
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Eine Architektenleistung gilt in der Regel als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb bestimmter Fristen keine Mängel rügt
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Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen
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Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme
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Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden
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Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.
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Sind mehrere Objekte zu planen, hängt das Honorar vom Grad ihrer Gleichartigkeit ab