Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Der Architekt als Dienstleister – Pflichtangaben
Am 17. Mai 2010 tritt bundesweit die (DL-INfoV) in Kraft. Architekten, die als Dienstleister für Kunden Dienstleistungen erbringen, werden durch diese DL-InfoV vom 12. März 2010 verpflichtet, bestimmte Informationen für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.