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Zurück Abdichtung von Fußböden

Fußboden-Fallen

Wenn ein Bodenbelag Blasen bildet oder sich das Parkett abhebt, liegt die Ursache oft tiefer

01.01.20105 Min. Kommentar schreiben

Uwe Wild

Fußbodenkonstruktionen auf Fundamentplatten werden durch Restfeuchte aus dem frischen Beton, Feuchtigkeit aus dem angrenzenden Erdreich sowie durch raumklimatische Einflüsse beansprucht. Diese sich überlagernden Faktoren müssen bei der Planung des Fußbodenaufbaus berücksichtigt werden, sollen Schäden am Bodenbelag und somit Regressansprüche ausgeschlossen werden.
Zuerst ist ein Baugrundgutachten zu erstellen, um die Art des von unten auf die Fundamentplatte wirkenden Wassers einem der folgenden Lastfälle zuzuordnen:

  • Bodenfeuchte, Abdichtung nach DIN 18195, Teil 4
  • nicht stauendes Sickerwasser, Abdichtung nach DIN 18195, Teil 4
  • aufstauendes Sickerwasser, Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6
  • drückendes Wasser, Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6

Lastfall Bodenfeuchte

Bodenfeuchte ist als geringste Beanspruchung immer vorhanden, weshalb eine Abdichtung nach DIN 18195, Teil 4 zum Beispiel aus einer Lage G 200 S 4 grundsätzlich immer erforderlich ist. Bitumenschweißbahnen und Elastomer-Bitumenschweißbahnen können lose verlegt werden. Die Stöße und Nähte müssen überlappend und vollflächig verschweißt werden. Zur Vermeidung von Feuchtebrücken wird die Abdichtung bis an die Mauerwerks-Sperrbahn herangeführt oder im Einzelfall seitlich bis Oberkante Estrich nach oben aufgekantet. Keine Abdichtung ist erforderlich, wenn die Fundamentplatte auf einer mindestens 15 Zentimeter dicken kapillarbrechenden Schicht aufliegt und eine untergeordnete Nutzung der Räume vorliegt. Konstruktionen aus WU-Beton erfordern ebenfalls keine Abdichtung.

Abgehoben: Dieser Schaden entstand einige Zeit nach dem Umbau des Souterrains zu einer Wohnung. Der Fußboden wurde auf einer nachträglich eingebauten Betonplatte errichtet. Bevor der Parkettleger das Parkett einbaute, hatte er den Estrich durch eine CM-Messung ordnungsgemäß auf Restfeuchte überprüft. Das Messergebnis bestätigte die Belegreife des Estrichs.

Lastfall aufstauendes Sickerwasser beziehungsweise drückendes Wasser

Dieser Lastfall erfordert eine Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6. Hier sind die Stöße der Bahnen grundsätzlich zu überlappen und vollflächig zu verkleben beziehungsweise zu verschweißen. Außerdem ist die Abdichtung der Bodenfläche bis zur horizontalen Mauerwerksabdichtung hochzuziehen und beide sind miteinander abdichtend zu verbinden – also wannenartig auszubilden. Um weichmacherbedingte Wechselwirkungen zwischen Dämmstoff und Dichtungsbahn zu vermeiden, kann bei bestimmten Materialien wie Polystyroldämmung auf PVC-Dichtungsbahnen eine Trennlage erforderlich sein.

Ist für die Räume ein dampfdichter oder feuchteempfindlicher Bodenbelag vorgesehen, muss der Wasserdampftransport aus dem Erdreich sowie aus der Restfeuchte der Fundamentplatte unterbunden werden. Demnach wird eine Dampfbremse mit ausreichendem sd-Wert notwendig. Diese Aufgabe übernimmt üblicherweise die direkt auf der Fundamentplatte gemäß DIN 18195, Teil 4 oder Teil 6 aufgebrachte Abdichtung. Da bei WU-Beton auf diese Abdichtung verzichtet wird, ist der Einbau einer separaten Dampfbremse notwendig.

Regelwidrig: Nach dem Ausbau der Estrichdämmschicht wurde sichtbar, dass die vom Planer angeordnete Abdichtung nach DIN 18195, Teil 4 nicht vollflächig auf die Betonplatte aufgebracht worden war und die Dichtungsbahnen nicht verschweißt waren. Ursache des Schadens waren demnach zwei Fehler: Die Fundamentplatte war nicht vollflächig gedichtet und die Dampfbremse lückenhaft verlegt.eparaten Dampfbremse notwendig.

Die Richtung des Wasserdampftransports innerhalb der Fußbodenkonstruktion wird unter anderem durch das nutzungsabhängige Raumklima bestimmt. Er kann daher auch umgekehrt, also von der Raumseite in die Fußbodenkonstruktion erfolgen. Bei üblicher Wohnnutzung ist zusätzlich zur vorhandenen Abdichtung oder Dampfbremse auf der Fundamentplatte eine obere Dampfbremse innerhalb des Fußbodenaufbaus auf der Wärmedämmung (warme Seite) anzuordnen. Diese Funktion kann die ohnehin in DIN 18560, Teil 2 auf der Dämmung vorgeschriebene Trennlage übernehmen. Die Dampfbremse auf der Dämmschicht darf nicht zu diffusionsoffen, aber auch nicht zu diffusionsdicht sein.

Eine Trennlage auf der Estrichdämmschicht mit zu geringem sd-Wert ist nicht in der Lage, den Wasserdampfdurchgang ausreichend zu verringern, sodass es unter bestimmten raumklimatischen Bedingungen auf der unteren Abdichtung oder Dampfsperre (kalte Seite) zu Tauwasserausfall kommen kann. Daher ist Bitumenpapier mit einem sd-Wert von 0,2 bis 2,0 m als Dampfbremse auf der Dämmschicht nicht geeignet. Für diesen Zweck sollten ausschließlich Materialien mit sd-Werten ab 20 m und größer verwendet werden. Durch eine zu dichte Trennlage wiederum kann sich Feuchtigkeit in der Dämmschicht anreichern.

Um eine Feuchtigkeitsansammlung innerhalb der Fußbodenkonstruktion zu vermeiden, sind außerdem die einzelnen Schichten aufeinander abzustimmen. Die Dampfbremse mit dem größten sd-Wert ist direkt auf der
Fundamentplatte anzuordnen. Bei allen darüberliegenden Bauteilschichten muss der sd-Wert nach oben hin immer geringer – also wasserdampfdurchlässiger – werden. Dabei sind die sd-Werte des Bodenbelages und der einzelnen Klebe- und gegebenenfalls Spachtelschichten sowie der Abdichtungsschichten oberhalb des Estrichs zu addieren und als eine Schicht zu betrachten.

Ausgebaut: Um die Ursache des Schadens festzustellen, wurden Echtholzparkett und Estrich ausgebaut. Jetzt zeigte sich, dass die nach DIN 18560, Teil 2 vorgeschriebene Trennlage aus PE-Folie auf der Dämmung zwar vorhanden war, diese aber Fehlstellen besaß. Dadurch war ihre dampfbremsende Funktion nicht über die gesamte Fläche durchgängig gewährleistet.

Im Merkblatt „Abdichtungen nach DIN 18 195, Teil 4 und 5, Arbeitsrichtlinien“ des Bundesverbandes für Estrich und Belag – kurz BEB-Merkblatt – wird für die Abdichtung der Fundamentplatte mit dampfbremsender Funktion „sicherheitshalber“ ein sd-Wert von etwa 200 m empfohlen, damit alle üblichen Bodenbeläge schadensfrei bleiben. Dies würde einen möglichen Wechsel des Bodenbelags im Verlauf der Nutzung ermöglichen. Geringere sd-Werte können im Einzelfall durchaus ausreichend sein. Eine Diffusionsberechnung unter Berücksichtigung des zu erwartenden Raumklimas und der sd-Werte der einzusetzenden einzelnen Bauteilschichten verringert das Risiko von Tauwasserschäden erheblich. Die detaillierte Festlegung des Schichtenaufbaus sowie der Anzahl, Art und Lage der einzelnen Abdichtungen und Dampfbremsen erfolgt vom Planer. Dampfsperren und Dampfbremsen werden lose ausgelegt, an den Rändern 20 Zentimeter überlappt und seitlich bis Oberkante Estrich heraufgeführt. Als Schutzschicht dient der weitere Fußbodenaufbau.

Schadensbilder

Bleiben diese Grundsätze unberücksichtigt, sind Schäden am Bodenbelag vorprogrammiert. Diffusionsdichte Materialien wie Kautschukbeläge neigen zur Blasenbildung und Verseifung des Kleberbettes. Holzbeläge oder andere feuchtigkeitsempfindliche Belagsarten verformen sich und das Material wird zerstört.
Derartige Schäden werden nach oberflächlicher Bewertung oftmals auf eine zu frühe Belegung des Estrichs zurückgeführt. Tritt der Schadensfall aber erst Wochen oder Monate nach Verlegung des Bodenbelages ein, so deutet dies auf vom Innenraum ausgehende Feuchte durch Wasserdampfdiffusion oder zu hohe Restfeuchte der Fundamentplatte hin. Eine zu frühe Belegung des Estrichs führt in der Regel deutlich eher zu Blasenbildung. Deshalb erfordern relativ diffusionsdichte oder feuchtigkeitsempfindliche Belagsarten von allen am Bau Beteiligten besondere Sorgfalt bei Planung und Ausführung.

>Uwe Wild betreibt das Sachverständigenbüro für Baudiagnostik in Brandis bei Leipzig.



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